Wer heute einen Antrag auf Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung stellt, wundert sich sicherlich was der Versicherer alles über die Gesundheit der zu versichernden Person wissen möchte. Schon immer spielte die Beantwortung der Gesundheitsfragen eine ganz wichtige Rolle und Sie sollten schon immer sehr gewissenhaft beantwortet werden. Seit das neue Versicherungsvertragsgesetz zum 01. Januar 2008 in Kraft getreten ist, legen die Versicherer aber noch mehr Wert auf diese Informationen.
Hintergrund für das verstärkte Bedürfnis der Versicherer sind die neuen Vorschriften zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Früher war es rechtlich geregelt, dass der Antragsteller alle ihm bekannten Umstände, die für die Gefahrübernahme seitens des Versicherers erheblich sind, anzuzeigen hatte. Erfahrungsgemäß konnten die Verbraucher dieser Anforderung praktisch kaum nachkommen, da ihnen im Regelfall nicht bekannt war, welche Umstände für den Versicherer von Bedeutung sind. Im Schadensfall hatten es die Versicherungsgesellschaften so relativ leicht, sich auf eine Verletzung der Anzeigepflicht zu berufen. Im Schadensfall waren sie dann nicht bereit, die vereinbarte Rente zu zahlen. Diese Regelungen wurden nun zu Gunsten der Verbraucher umgestaltet.
Nach neuesten Bedingungen gilt der Grundsatz: Ohne Frage keine Pflichtverletzung! Der Verbraucher muss nur noch auf schriftlich gestellte Fragen antworten - natürlich vollständig und wahrheitsgemäß. Damit verlagert sich das Risiko einer Fehleinschätzung auf den Versicherer. Deshalb wurden von den Gesellschaften die Gesundheitsfragen neu gestaltet. Diese gehen nun weiter in die Tiefe, wie das Beispiel eines Lebensversicherers zeigt. Bei diesem wird unter anderem gefragt, ob der Antragsteller mehr als 5 Liter Bier oder mehr als 2,5 Liter Wein/Sekt oder mehr als 0,25 Liter Spirituosen pro Woche zu sich nimmt. Werden diese Fragen mit einem "ja" beantwortet, folgen weitere Fragen nach der Art des Alkohols, nach der Häufigkeit des Genusses und den Mengen. Diese Teilfragen sind jedoch ganz gewiss keine Auszeichnung dafür, dass dieser Versicherer insgesamt besonders gute Antragsfragen entwickelt hat. Wichtige Kriterien sind vielmehr, dass die Fragen insgesamt eindeutig, zeitlich eng befristet und konsequent gestellt werden. Nicht alle Versicherer erfüllen diese Anforderungen. Statt dessen tauchen immer noch schwammige Fragen auf, bei denen der Verbraucher Gefahr läuft, sie unverschuldet falsch zu beantworten.
Um Sie duch diesen Dschungel von Bedingungen zu führen, setzt Heinze - Versicherungsmakler in der persönlichen Beratung zur Berufsunfähigkeit eine Vergleichssoftware ein, die verbraucherfreundliche Anbieter mit besten Bedingungen - bei denen auch die Gestaltung der Gesundheitsfragen berücksichtigt ist - für Sie herausfiltert .