Spielregeln bei der Berufsunfähigkeitsversicherung - Wer früh einsteigt, zahlt günstigere und nur langsam ansteigende Tarife --Von
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den elementaren Absicherungen, denn die Arbeitskraft ist in der Regel das wertvollste Gut, das man versichern kann. Entsprechend sorgfältig sollte der Schutz ausgewählt sein.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den elementaren Absicherungen, denn die Arbeitskraft ist in der Regel das wertvollste Gut, das man versichern kann. Entsprechend sorgfältig sollte der Schutz ausgewählt sein.
Zu spät sollte er nicht abgeschlossen werden. Viele Menschen schieben die Absicherung gegen eine Berufsunfähigkeit hinaus. Denn der Schutz ist teuer und in jungen Jahren, wenn zum ersten Mal Geld verdient wird, stehen andere Dinge auf der Liste der Ausgaben. Trotzdem ist Berufsunfähigkeit keine Frage des Alters. Auch mit Ende 20 kann man berufsunfähig werden.
Dazu kommt, dass der Schutz spätestens nach dem 40. Geburtstag schwer zu bekommen ist - vor allem, wenn dann die ersten Vorerkrankungen und körperlichen Probleme angegeben werden müssen. Und außerdem ist es schlichtweg günstiger, wenn der Vertrag möglichst früh abgeschlossen wird. Denn Früheinsteiger starten mit günstigen Tarifen, die nur langsam ansteigen. Spätstarter hingegen müssen für einen vergleichbaren Zeitraum deutlich mehr zahlen.
Außerdem sollte vor dem Abschluss an die Inflation gedacht werden. Denn wenn heute eine Rente von 1500 Euro vereinbart wird, ist die nach 10 oder 15 Jahren kaum noch ausreichend. Vereinbaren können Versicherte eine Dynamik der Beiträge. Damit wird die im Ernstfall zu zahlende Rente jährlich um fünf bis zehn Prozent angepasst. Allerdings steigen natürlich auch die Beiträge entsprechend und sind schnell nicht mehr bezahlbar, wenn das Einkommen nicht ähnlich rasant wächst. Möglich ist es jedoch, die Dynamik zwischendurch abzulehnen - nur bei dreimaliger Ablehnung in Folge besteht gar keine Möglichkeit mehr, die Dynamik in Anspruch zu nehmen.
Sinnvoll kann auch ein Vertrag mit einer Nachversicherungsgarantie sein. Dann dürfen die Versicherten bei einschneidenden Änderungen ihrer Lebensumstände (meist bei Heirat, Geburt eines Kindes oder einer Gehaltssteigerung) Rentenanpassungen vornehmen, ohne sich erneut einer Gesundheitsprüfung zu unterziehen.
Eine sogenannte abstrakte Verweisung sollte in dem Vertrag dagegen ausgeschlossen sein. Denn das würde bedeuten, dass die Versicherung nicht zahlen muss, wenn der Versicherte noch einen anderen Beruf ausüben kann. Welcher Beruf das ist, hängt von der Ausbildung, der beruflichen Stellung und dem Einkommen ab. Je qualifizierter ein Versicherter ist, umso schwerer ist die abstrakte Verweisung. Ein optimaler Vertrag sieht den Verzicht auf die abstrakte Verweisung vor. Eine konkrete Verweisung ist dagegen immer möglich, wenn tatsächlich ein vergleichbarer Beruf ausgeübt werden kann.
Ein Knackpunkt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind Vorerkrankungen. Die falsche Angabe von Vorerkrankungen oder das Verschweigen gesundheitlicher Probleme sind die häufigsten Gründe für Streitigkeiten zwischen Versicherung und Versichertem. Das neue Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass Versicherungen detaillierter nach Vorerkrankungen fragen müssen und selbst darlegen müssen, warum die Vorerkrankungen gefahrerheblich sind. Man sollte zumindest selbst alle Vorerkrankungen zusammentragen und gegebenenfalls den Haus- oder Facharzt um Auskunft bitten.
Entscheidend ist natürlich auch die Höhe der vereinbarten Rente. Grundsätzlich muss das Geld reichen, um dauerhaft den Lebensunterhalt sicherzustellen. Berücksichtigen müssen Antragsteller natürlich, dass eventuell im Fall der Fälle auch andere Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden können. Als Faustregel gilt, dass bei Berufsunfähigkeit auf Dauer mindestens 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens abgesichert sind.
Wer heute kein Einkommen hat, weil er beispielsweise für die Kindererziehung zuständig ist, muss anders an die Ermittlung der Rentenhöhe herangehen. In diesem Fall muss man sich die Frage stellen, was jemand kostet, der die eigenen Aufgaben übernimmt, sich also zum Beispiel zeitintensiv um den Nachwuchs kümmert. Grundsätzlich sollte berücksichtigt werden, dass die Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich steuerpflichtig sind.
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